Klicken Sie auf den unteren Button, um die Sprachumschalter über GoogleTranslate zu laden.

Inhalt laden

Gleichstellungsbeauftragte

„Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ – so steht es im Grundgesetz. Ziel der Gleichstellungsbeauftragten ist es, diesen Anspruch umzusetzen – auch für Sie. Bei Ihrer Rückkehr in den Beruf kann die Gleichstellungsbeauftrage Ihrer Stadt eine Anlaufstelle für Sie sein.

Mehr Informationen über die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Mettmann finden Sie im Flyer: Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Mettmann.

Die Kontaktdaten für Ihre Stadt und weiteres Informationsmaterial finden Sie weiter unten auf dieser Seite:

Frau mit Bild zur symbolischen Geschlechtsgleichstellung
Skip to content