Informationen für Eltern über rechtliche Regelungen, finanzielle Unterstützung und Beratungsangebote – im Überblick
(aktualisiert am 25.06.2021)
Weitere corona-spezifische Unterstützungsangebote:
Kinderbetreuung
Wer seine Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage (gesetzlich Versicherte) oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (Privatversicherte und Selbständige).
Mit der am 23. April in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 weiter ausgeweitet. So unterstützt die Bundesregierung Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steigt 2021 von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage.
Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist.
Kinderzuschlag – zusätzlich zum Kindergeld
Familien mit coronabedingt kleinerem Einkommen haben einen erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind.
Elterngeld
Eltern, die Elterngeld bekommen, haben keine Nachteile durch die Auswirkungen der Pandemie, wenn sie in der Kurzarbeit sind.
Beratungsangebote
- Nummer gegen Kummer, Tel: 0800 111 0550
- Nationales Zentrums frühe Hilfen: Elternsein.info
- Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen (24-Stunden erreichbar), Tel: 0800 116 016
Speziell für Alleinerziehende
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV NRW) bietet viele Infos und Unterstützung für Alleinerziehende und eine Hotline:
- Corona-Krisen-Hotline: 0201 / 82774-799
- Infos, z.B. zu Kontaktbeschränkungen bei Trennungsfamilien: www.vamv-nrw.de/corona
- Steuerliche Entlastung: zusätzl. Entlastungsbetrag zum Kinderfreibetrag: Alleinerziehende 4.008 € (coronabedingt bis 31.12.2021 befristet) und 240 € pro Jahr für jedes weitere Kind, Kinderbetreuungskosten zu 2/3 max. 4.000 € pro Jahr
- Corona-Krisen-Hotline: 0201 / 82774-799
- Beratung zum Elterngeld
- Bundesfamilienministerium: Infotool Familienleistungen
- Elterngeld und Elternzeit
- Elterngeldrechner
- Elterngeldstelle Kreis Mettmann
- Familien-Wegweiser/Elterngeld
- Familienleistungen- und förderungen
- Kinderzuschlag
- Leitfaden zum Mutterschutz
- Lohn- und Einkommensteuer- Rechner
- Merkblatt Kindergeld
- Rentenrechner
- Rentenschätzer
- So sag ich`s meinem Vorgesetzten-link
- Teilzeit-Rechner
- Wiedereinstiegsrechner
- Kinderfreizeitbonus
- Kinderkrankengeld
- Kinderzuschlag
- Kinderzuschlagsrechner
- Elterngeld
- Nummer gegen Kummer
- Elternsein.Info
- Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen
- Corona Infos
- Informationen der Bundesregierung für Familien
- NRW-Familienministerium
- Familienportal des Bundesfamilienministeriums
- Der Minijob- da ist mehr für Sie drin!
- Elterngeld Plus
- Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
- ElterngeldPlus
- Finanzielle Hilfen im Überblick
- Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone
- Starke Familien-Checkheft
- Tipps und finanzielle Leistungen für werdende Mütter
- Vereinbarkeit Familie und Beruf