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Corona – Unterstützung für Familien

Informationen für Eltern über rechtliche Regelungen, finanzielle Unterstützung und Beratungsangebote – im Überblick
(aktualisiert am 25.06.2021)

Schmuckbild Corona Virus

Weitere corona-spezifische Unterstützungsangebote:

Kinderbetreuung

Wer seine Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage (gesetzlich Versicherte) oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (Privatversicherte und Selbständige). 

Mit der am 23. April in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 weiter ausgeweitet. So unterstützt die Bundesregierung Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen.

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steigt 2021 von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage.
Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist.

Kinderzuschlag – zusätzlich zum Kindergeld

Familien mit coronabedingt kleinerem Einkommen haben einen erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind.

Elterngeld 

Eltern, die Elterngeld bekommen, haben keine Nachteile durch die Auswirkungen der Pandemie, wenn sie in der Kurzarbeit sind.

Beratungsangebote 

Speziell für Alleinerziehende

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV NRW) bietet viele Infos und Unterstützung für Alleinerziehende und eine Hotline: 

  • Corona-Krisen-Hotline: 0201 / 82774-799
  • Infos, z.B. zu Kontaktbeschränkungen bei Trennungsfamilien: www.vamv-nrw.de/corona
  • Steuerliche Entlastung: zusätzl. Entlastungsbetrag zum Kinderfreibetrag: Alleinerziehende 4.008 € (coronabedingt bis 31.12.2021 befristet) und 240 € pro Jahr für jedes weitere Kind, Kinderbetreuungskosten zu 2/3 max. 4.000 € pro Jahr

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