Finanzielle Unterstützung im Überblick

Es gibt eine Reihe von finanziellen Unterstützungsangeboten – von Hilfen zur Existenzsicherung, über Eltern- und Kindergeld, steuerliche Entlastungen bis zu Hilfen für die berufliche Aus- und Weiterbildung.

 
Weitere Informationen: https://infotool-familie.de/
Schmuckbild: Gelber Aktenordner mit der Aufschrift Zuschüsse

a. Hilfen zur Existenzsicherung

Personen, zwischen 15 und 65-67 Jahren (je nach Renteneintrittsalter), die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, aber grundsätzlich erwerbsfähig sind
Mehrbedarf Alleinerziehend/Schwangerschaft kann beim Jobcenter beantragt werden
Mehr Info: www.jobcenter-me-aktiv.de

für Menschen, die in den letzten vier Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen

Mehr Info: www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld

für Personen, die weder Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II haben, individuelle Voraussetzungen
Mehr Info:: www.kreis- mettmann.de/Hilfe zum Lebensunterhalt

Haushalte mit geringem Einkommen, die kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen
Mehr Info:
www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

Über einen Wohngeldrechner kann online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet werden. Praktisch: Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Online-Antrag stellen.

Pflegebedürftige Menschen (Pflegegrad 1 bis 5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Der Betrag von 131 Euro monatlich kann zur eigenen Entlastung oder zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden. Wer in den Pflegegraden 2 bis 5 eingestuft ist, kann zudem bis zu 40 Prozent der ambulanten Sachleistungsansprüche zur Finanzierung von Unterstützungsangeboten im Alltag verwenden.

Mehr Informationen: Arbeits- und Sozialministerium NRW

 

Minderjährige Kinder (Waisen), Eheleute (Witwer_innen) und ggf. auch für erziehende geschiedene Eheleute
Mehr Info: 
www.deutsche-rentenversicherung.de

b. Elterngeld

für Eltern in den ersten 12 Monaten nach der Geburt des Kindes, plus weitere zwei Monate, wenn der andere Elternteil das Kind in dieser Zeit betreut

c. Kindergeld & Co

für Eltern von Kindern, adoptierten Kindern und Pflegekinder, gegebenenfalls auch für Großeltern
Mehr Info:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

für Eltern mit geringem Einkommen, die kein Grundsicherungsgeld  oder Sozialgeld beziehen 
Mehr Info:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

für (werdende) Mütter während der der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt

Kontakt:

  • Krankenkasse (gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen)
  • Bundesamt für Soziale Sicherung (für familienversicherte oder privat
                  krankenversicherte Arbeitnehmerinnen)

Mehr Info: Familienportal

für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil für das Kind keinen oder einen zu geringen Unterhalt bekommen.

Kontakt: Stadtverwaltung des Wohnorts

Mehr Info: Familienministerium NRW

Familienportal NRW

 

Für Eltern, deren Kind zu früh geboren wurde, eine Erkrankung oder eine Behinderung hat.

d. Steuerentlastungen

für Eltern, z.B. Kinderfreibeträge, zusätzlicher Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende, Kinderbetreuungskosten

Mehr Info:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen

 

e. Finanzielle Hilfen für Aus- und Weiterbildung

Für Schülerinnen, Schüler und Studierende
Kontakt für Schülerinnen und Schüler: Kreisverwaltung Mettmann (Ausbildungsförderung)
Kontakt für Studierende: www. Bafög.de

Mehr Info:
www.bafög.de

für Weiterbildungsinteressierte in NRW mit max. 50.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen

Kontakt: G.I.B. Beratung, E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de

            Mehr Info:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck

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