Auf dem Weg zurück in den Beruf könnte auch das Beratungsangebot „Perspektiven im Erwerbsleben“ für Sie interessant sein.
Mit dem Programm unterstützt das Land NRW weiterhin Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen mit dem Angebot von 9 kostenlosen Beratungsstunden durch professionelle Berater*innen. Integraler Bestandteil von PiE ist die Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse aus einer Hand.
Beim Beratungsangebote „Perspektiven im Erwerbsleben“ wird Ihr beruflicher Weg ganz individuell betrachtet.
Gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater entwickeln Sie konkrete Perspektiven für Ihre berufliche Zukunft. Typische Anlässe für die Inanspruchnahme einer Beratung zur beruflichen Entwicklung sind zum Beispiel:
- Beruflicher Aufstieg und/oder Übernahme neuer Aufgaben
- Berufliche Neuorientierung
- Rückkehr in den Beruf nach einer Familienphase
- Umorientierung, da die eigene berufliche Qualifikation nicht mehr gefragt ist
- Veränderung/Ausweitung der beruflichen Tätigkeit, z.B. wenn der Minijob nicht mehr ausreichend ist
- Beratung zu beruflichen Möglichkeiten bei fehlendem beruflichen Abschluss
- Suche nach beruflichen Alternativen, wenn der erlernte Beruf aus persönlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.
Die Beratungsstellen bieten auch eine „Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse“ an.
Diese vermittelt umfassende Information über gesetzliche Rahmenbedingungen, Handlungsmöglichkeiten und den Ablauf des Anerkennungsverfahrens. Hier können Sie klären lassen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind und wie erforderliche Nachweise kostengünstig beschafft werden können. Die Fachberatung erläutert Bescheide und Auflagen, die bei einer Teilanerkennung gemacht werden. Sie hilft, eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme zur Erlangung einer Gleichwertigkeitsfeststellung zu finden, außerdem berät sie bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für eventuelle Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Beratung „Perspektiven im Erwerbsleben“ zielt auf die Verbesserung der beruflichen Situation der Ratsuchenden.
- Beraten dürfen speziell ausgewiesene Beratungsstellen.
- Für eine Beratung benötigen Sie einen Termin.
- Die Beratung kann bis zu neun Stunden umfassen und ist kostenlos.
Anmerkung: Seit dem 01.01.2022 wird aus den Programmen „Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)“ und „Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (FBA)“ das neue Förderprogramm „Perspektiven im Erwerbsleben (PiE)“.