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Gleich­stel­lungs­be­auf­tragte

„Frauen und Männer sind gleich­be­rech­tigt“ – so steht es im Grund­ge­setz. Ziel der Gleich­stel­lungs­be­auf­tragten ist es, diesen Anspruch umzu­setzen – auch für Sie. Bei Ihrer Rück­kehr in den Beruf kann die Gleich­stel­lungs­be­auf­trage Ihrer Stadt eine Anlauf­stelle für Sie sein.

Mehr Infor­ma­tionen über die Aufgaben der Gleich­stel­lungs­be­auf­tragten im Kreis Mett­mann finden Sie im Flyer: Die Gleich­stel­lungs­be­auf­tragten im Kreis Mett­mann.

Frau mit Bild zur symbolischen Geschlechtsgleichstellung
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