„Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ – so steht es im Grundgesetz. Ziel der Gleichstellungsbeauftragten ist es, diesen Anspruch umzusetzen – auch für Sie. Bei Ihrer Rückkehr in den Beruf kann die Gleichstellungsbeauftrage Ihrer Stadt eine Anlaufstelle für Sie sein.
Mehr Informationen über die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Mettmann finden Sie im Flyer: Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Mettmann.
Die Kontaktdaten für Ihre Stadt und weiteres Informationsmaterial finden Sie weiter unten auf dieser Seite:
Die Gleichstellungsbeauftragten in den Städten des Kreises Mettmann unterstützen und beraten:
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Erkrath
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Haan
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Heiligenhaus
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Hilden
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Langenfeld
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Mettmann
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Monheim am Rhein
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Ratingen
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Velbert
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Wülfrath