Als Alleinerziehende tragen Sie die Verantwortung für viele Familienaufgaben allein, manchmal fehlt es an Zeit und an Geld. Auf dem Weg zurück in den Beruf müssen Sie neue Strukturen für sich und Ihre Kinder finden.
Je besser Sie hier planen und auch Ihre Kinder auf die neue Situation vorbereiten, umso leichter gelingt der neue Rhythmus im Alltag.

Frau und Kind mit Migrationshintergrund sitzen am Laptop

Alleinerziehend – aber nicht allein

  • Steuerliche Entlastung durch den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende. Mehr Informationen im Familienportal des Bundes: Entlastungsbetrag 
 
  • Im Kreis Mettmann gibt es viele spezielle Beratungseinrichtungen, die weiterhelfen. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Einen Überblick finden Sie hier:

 

  • Die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Stadt steht Ihnen beratend zur Seite und vermittelt Ihnen bei Bedarf weitere Gespräche mit anderen Stellen.
 
  • Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (vamv) und unterstützt Alleinerziehende – auch auf NRW-Ebene – mit einer  Beratungs-Hotline, einem Überblick über Hilfeleistungen, Fragen zu den Themen Umgangsrecht, Arbeitsrecht – einen Überblick über Unterstützungsangebote für Alleinerziehende hat zusammengestellt.
    Detaillierte Broschüren zu einzelnen Themenbereichen gibt hier:  www.vamv.de/publikationen

    Weitere Angebote des Verband alleinerziehender Väter und Müter (vamv)

 

Finanzielle Themen

Unterhalt und Versorgungsausgleich

Unterhalt für die Kinder: Leben die Eltern getrennt, so muss der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, einen monatlichen Geldbetrag zahlen. Dieser Betrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird in der Regel nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Zahlt der verpflichtete Elternteil nicht, nicht in voller Höhe oder unregelmäßig, können Sie als Elternteil, bei dem das Kind lebt, einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Dies ist möglich, so lange das Kind noch keine zwölf Jahre alt ist.

Ehegattenunterhalt: Nach einer Trennung hat der- oder diejenige mit dem geringeren Einkommen Anspruch auf monatlichen Unterhalt.

Versorgungsausgleich bei Rentenansprüchen: Mit der Ehescheidung wird automatisch auch über den sogenannten Versorgungsausgleich entschieden. Das heißt, dass Versorgungsanrechte, also vor allem gesetzliche und private Rentenansprüche, die während der Ehezeit entstanden sind, zwischen den Eheleuten geteilt werden.

Bei Fragen zum Unterhalt wenden Sie sich an das Jugendamt Ihrer Stadt.

Mehr zum Thema

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Information des Verbandes alleinerziehender Mütter und Vöter

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Der Unterhaltsvorschuss erklärt

Zum Inhalt springen