Alleinerziehend
- Eine Beratungs-Hotline, einen Überblick über Hilfeleistungen, Fragen zu den Themen Umgangsrecht, Arbeitsrecht – einen Überblick über Unterstützungsangebote für Alleinerziehende hat der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (vamv) zusammengestellt.
- Ab 1. Juli 2020 wird der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt – er steigt von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Die nordrhein-westfälischen Finanzämter berücksichtigen die Erhöhung automatisch, sodass alleinerziehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Antrag stellen müssen und die Arbeitgeber die Steuerermäßigung bereits rückwirkend ab Juli 2020 berücksichtigen können.
Alleinerziehend – aber nicht allein
Als Alleinerziehende tragen Sie die Verantwortung für viele Familienaufgaben allein, manchmal fehlt es an Zeit und an Geld. Auf dem Weg zurück in den Beruf müssen Sie neue Strukturen für sich und Ihre Kinder finden.
Je besser Sie hier planen und auch Ihre Kinder auf die neue Situation vorbereiten, umso leichter gelingt der neue Rhythmus im Alltag.
- Die Broschüre „Familie und Beruf vereinbaren – Wegweiser für (Allein-)Erziehende im Kreis Mettmann“ enthält detaillierte Informationen, Tipps und lokale und regionale Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen können.
Detaillierte Broschüren zu einzelnen Themenbereichen gibt es beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter: www.vamv.de/publikationen - Im Kreis Mettmann gibt es viele spezielle Beratungseinrichtungen, die weiterhelfen. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Einen Überblick finden Sie hier:
- Angebote des Verband alleinerziehender Väter und Müter (vamv)
- vamv NRW: Beratungs-Hotline www.vamv-nrw.de/de/service/hotline/
- vamv Düsseldorf: Fachberatung Ein-Eltern-Familien/Familientreff:
- Die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Stadt steht Ihnen beratend zur Seite und vermittelt Ihnen bei Bedarf weitere Gespräche mit anderen Stellen.
Finanzielle Themen
Unterhalt und Versorgungsausgleich
Unterhalt für die Kinder: Leben die Eltern getrennt, so muss der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, einen monatlichen Geldbetrag zahlen. Dieser Betrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird in der Regel nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Zahlt der verpflichtete Elternteil nicht, nicht in voller Höhe oder unregelmäßig, können Sie als Elternteil, bei dem das Kind lebt, einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Dies ist möglich, so lange das Kind noch keine zwölf Jahre alt ist.
Ehegattenunterhalt: Nach einer Trennung hat der- oder diejenige mit dem geringeren Einkommen Anspruch auf monatlichen Unterhalt.
Versorgungsausgleich bei Rentenansprüchen: Mit der Ehescheidung wird automatisch auch über den sogenannten Versorgungsausgleich entschieden. Das heißt, dass Versorgungsanrechte, also vor allem gesetzliche und private Rentenansprüche, die während der Ehezeit entstanden sind, zwischen den Eheleuten geteilt werden.
Bei Fragen zum Unterhalt wenden Sie sich an das Jugendamt Ihrer Stadt.
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Erkrath
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Haan
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Heiligenhaus
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Hilden
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Langenfeld
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Mettmann
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Monheim
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Ratingen
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Velbert
- Gleichstellungsbeauftragte Stadt Wülfrath
- Gleichstellungsbeauftragte Kreis Mettmann
Information des Verbandes alleinerziehender Mütter und Vöter
Der Unterhaltsvorschuss erklärt