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Pflegebedürftige Angehörige

Menschen, deren Familienangehörige Pflegebedürftig werden, erleben eine völlig neue Situation. Sie müssen viele organisatorische Dinge regeln und auch für sich selbst eine Struktur schaffen.
Die Pflege und Betreuung einer angehörigen Person kostet Zeit und Energie. Wenn Sie außerdem berufstätig sind oder wieder sein wollen, kann das eine besondere Herausforderung sein.

Beratung und Hilfe im Kreis Mettmann

  • Sozialer Dienst bei Ihrer Stadtverwaltung
  • Von den Kranken- und Pflegekassen wurden gemeinsam mit dem Kreis Mettmann in allen zehn Städten des Kreises Pflegestützpunkte sowie eine kreisweite, zentrale Anlaufstelle für Ihre Fragen eingerichtet. Hier gibt es Informationen über die Leistungen der Pflegefersicherung, über Betreuungs- und Pflegeangebote, sowie über Möglichkeiten, die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen anzupassen. Dazu kommen Informationen über Entlastung für Angehörige.
  • Wenden Sie sich als Arbeitnehmerin an Ihre Vorgesetzten, bevor Sie Pflegeaufgaben übernehmen. Es gibt gesetzliche Möglichkeiten, eine Freistellung oder die Reduzierung der Arbeitszeit zu beantragen. Finden Sie gemeinsam individuelle Vereinbarungen, denn in der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Angehörigen gibt es keine Lösungen von der Stange.
  • Sofern Sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen, bieten sich insbesondere für gut ausgebildete und motivierte Frauen und Männer durch eine flexible Arbeitsorganisation und ein familienbewusstes Personalmanagement Wiedereinstiegsperspektiven. Dabei kann eine vorausschauende Personalpolitik einem eventuellen Scheitern des Wiedereinstiegs vorbeugen.

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Erklärfilm: Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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