Informationen für Wiedereinsteigende, deren Kind eine Behinderung hat oder die selber eine Behinderung haben.
Die Kreisverwaltung Mettmann unterstützt Sie auf dem Weg in das Arbeits- und Berufsleben mit dem Amt für Menschen mit Behinderung
Wiedereinsteigende mit behinderten Kindern
Der begleitende Dienst/die Familienberatung des Kreise Mettmann unterstützt Eltern, deren Kinder behindert oder entwicklungsverzögert sind. Dort erhalten Sie Zugang zu integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstätten, Förderschulen, Ferien- und Freizeitangeboten und vieles mehr.
Einen Überblick über Förderschulen & Förderzentren im Kreis Mettmann gibt es hier: An Förderschulen und Förderzentren erhalten Kinder und Jugendliche, deren körperliche, geistige oder seelische Entwicklung spezieller Förderung bedarf, die benötigte Unterstützung.
Kreis Mettmann: Förderschulen-und-Förderzentren
Noch immer leisten überwiegend Mütter die Betreuung von behinderten Kindern. Es wird gefordert, die Arbeitswelt so umzugestalten, dass auch Väter für die Pflege ihres behinderten Kindes Verantwortung übernehmen können und ihnen ermutigend zur Seite gestanden wird.
Der Bundesverband für körper- und mehrfach behinderte Menschen e.V. hat in einem seiner thematischen Schwerpunkte „Frauen mit besonderen Herausforderungen“ wichtige Informationen zusammengestellt.
Berufstätig sein mit einem behinderten Kind – Wegweiser für Mütter mit besonderen Herausforderungen
Der Ratgeber stellt Sozialleistungen für berufstätige Mütter mit einem behinderten Kind anhand konkreter Fallbeispiele dar. Er ist als erste Orientierungshilfe gedacht und macht deutlich, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter behinderter Kinder in vielerlei Hinsicht erschwert ist.
Wiedereinsteigende mit eigener Behinderung
Die Fürsorgestelle beim Kreis Mettmann ist für Schwerbehinderte im Kreis Mettmann zuständig. Die Städte Velbert und Ratingen haben eine eigene Fürsorgestelle vor Ort. Dort erhalten schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber Unterstützung rund um die Beschäftigung von Schwerbehinderten, wie z. B. bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und eine behindertengerechte Ausstattung, sowie finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
Der Einsatz persönlicher Assistenten nach dem sogenannten Arbeitgebermodell ermöglicht Menschen mit Pflegebedarf, ihr Leben weitgehend nach ihren eigenen Vorstellungen zu führen.