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Möglichkeiten der Kinderbetreuung

Wenn Sie nach der Familienzeit in den Beruf zurückkehren, sind Zeit und Konzentration gefordert. Beides können Sie nur investieren, wenn Sie Ihre Kinder gut betreut wissen. Welche Betreuungsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf, dem Alter der Kinder und dem Angebot vor Ort ab.
Die Jugendämter Ihrer Stadt beraten Sie und bieten Informationen zu Einrichtungen und Finanzierung.

Frau betreut vier Kinder

Wenn Sie nach der Familienzeit in den Beruf zurückkehren, sind Zeit und Konzentration gefordert. Beides können Sie nur investieren, wenn Sie Ihre Kinder gut betreut wissen. Welche Betreuungsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf, dem Alter der Kinder und dem Angebot vor Ort ab.
Die Jugendämter Ihrer Stadt beraten Sie und bieten Informationen zu Einrichtungen und Finanzierung.

Kita, Kindergarten und Co.

Sie haben einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz für Ihr Kind, wenn es ein Jahr alt ist. Im Kindergarten oder der Kindertagesstätte können Sie in der Regel zwischen 25, 35 oder 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit wählen. Einen Anspruch auf ein bestimmtes Stundenkontingent gibt es aber nicht und nicht jede Kita bietet alle Betreuungszeiten an.

  • Beim KiTa-Finder NRW können Sie gezielt nach Kitas und Familienzentren in der Nähe Ihres Wohnortes suchen. Auch die Städte des Kreises Mettmann bieten auf ihren Internet Seiten Informationen zu örtlichen Kitas an.

Tagesmütter/Tagesväter

Eine Alternative zu einer Kita oder auch Ergänzung in den Randzeiten ist die Betreuung durch Tagemütter oder -väter. Die Betreuungszeiten stimmen Sie selbst mit der Tagesmutter ab.

  • Wenn Sie eine qualifizierte Tagesmutter suchen, wenden Sie sich an das Jugendamt in Ihrer Stadt. Hier laufen die Fäden zusammen.

Betreuung in Randzeiten

In allen zehn Städten des Kreises Mettmann finden Sie Einrichtungen, die auch vor 7:30 Uhr und nach 16:00 Uhr geöffnet haben. Auch die Betreuung durch eine Tagesmutter ist in diesen Fällen eine gute Lösung.

  • Kümmern Sie sich frühzeitig darum, wenn Sie wissen, dass Sie besondere Betreuungszeiten für Ihr Kind brauchen. Diese Plätze sind begehrt und schnell vergeben.

Betreuung von Schulkindern

Bei der Wahl der Grundschule für Ihr Kind sind Sie frei. Wenn Sie Betreuung am Nachmittag benötigen, achten Sie auf die entsprechenden Angebote. Im Kreis Mettman gibt es offene und gebundene Ganztagsschulen sowie das Modell „Verlässliche Grundschule“/„Schule von acht bis eins“.

  • Informieren Sie sich rechtzeitig, an welchen Schulen welche Anmeldefristen, Angebote und Preise gelten.
  • Eine Liste aller Schulen gibt es beim Kreis Mettmann oder im Schulamt Ihrer Stadt.

… und in den Schulferien?

In den Ferien brauchen Sie eine Alternative. Auch viele Kitas sind in den Schulferien (zumindest drei Wochen im Sommer) geschlossen.

  • Erkundigen Sie sich frühzeitig, wie die Betreuung in den Ferien in Ihrer Einrichtung geregelt ist.
  • In allen zehn Städten des Kreises Mettmann werden vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche in den Schulferien angeboten. Die Aktivitäten können Sie in der Regel wochenweise buchen.
  • Schließen Sie sich mit anderen Eltern zusammen, teilen Sie sich die Betreuung Ihrer Kinder.

Babysitter, Leih-Oma und Co.

Ihr Kind ist in der Kita, Schule oder bei der Tagesmutter gut versorgt, aber Sie brauchen noch eine stundenweise Betreuung? In solchen Fällen können Babysitter, Leih-Omas und -Opas oder eine Spielgruppen eine zusätzliche Möglichkeit sein.

  • Wenn es in Ihrer Stadt eine Freiwilligen-Agentur oder ähnliches gibt, lohnt es sich, dort nachzufragen
  • Auch die Gleichstellungsbeauftragten können helfen.

… und im Notfall

Nicht immer läuft es im Alltag wie geplant. Wenn Ihr Kind krank ist, können Sie sich von der Arbeit unbezahlt freistellen lassen und in dieser Zeit Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Voraussetzungen dafür sind:

  • dass das Kind unter zwölf Jahre alt ist,
  • ein ärztliches Attest vorliegt,
  • und im Haushalt keine andere Person lebt, die sich um das Kind kümmern kann.

Für jedes Kind können Sie für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr (bei mehreren Kindern maximal 25) freigestellt werden. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 Arbeitstage pro Kind (bei mehreren Kindern maximal 50).

  • Planen Sie, wer Ihr Kind in einer spontanen Notsituation betreuen könnte.
  • Machen Sie sich eine Liste mit Betreuungsmöglichkeiten für spontane Notfallsituationen.

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